Ein Mann aus Bregenz also schneidet der Katze seiner Lebensgefährtin bei lebendigem Leib den Kopf ab, vorgeblich, weil sie sich zuvor ein Bein gebrochen hatte. Geschehen Anfang 2014.
Wegen Tierquälerei (war die Katze bei Bewusstsein?) kommt er deswegen vor Gericht. Immerhin.
Die Strafe: 480 Euro.
Also deutlich weniger, als wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit über die Autobahn gerast wäre. Ohne einen Schaden anzurichten, wohlgemerkt.
Der Staatsanwalt hat keine Einwände.
Was sagt das über die Justiz aus?
Was über die Gesellschaft, die durch diese Justiz vor sich selbst geschützt werden soll?
Was über die Gesetze, die diesen Schutz gewährleisten?
Die Schieflagen im Rechtssystem, das etwa Delikte gegen Leib und Leben im Verhältnis deutlich milder bemisst als Eigentumsdelikte, sind ja hinlänglich bekannt. Sie sind eigenartigerweise besonders ausgeprägt, wenn die Opfer wehrlos sind, wie beispielsweise Kinder oder Tiere. Dazu passt die offensichtliche Zahnlosigkeit des Tierschutzgesetzes, das noch immer nicht berücksichtigt, dass Tiere keine „Sachen“, sondern fühlende Wesen sind, denen man mit Respekt gegenübertreten sollte.
Denn der zivilisatorische Fortschritt einer Gesellschaft bemisst sich nicht zuletzt daran, wie sie mit denen umgeht, die sich nicht wehren können und wie sie die bestraft, die diese Wehrlosigkeit mehr oder weniger exzessiv ausnutzen.
Gesetzgeber und in der Folge Justiz ist das völlig egal.
Das kann man schon daran erkennen, dass das grundlose Töten – sei es noch so grausam – eines Tieres eine „Verwaltungsübertretung“ ist, was Delikte wie das eingangs geschilderte hoffnungslos bagatellisiert. Und während der Gesetzgeber den Boden für diese und ähnliche Barbareien bereitet – man denke an die Glanzleistungen der österreichischen Jägerschaft, über die in deprimierend regelmäßigen Abschnitten berichtet wird –, vermittelt die Justiz wie in diesem Fall allein schon durch die Höhe der Strafbemessung den Eindruck, dass ihr so etwas wie Tierschutz völlig am Allerwertesten vorbeigeht.
Das bedeutet erstens, dass der moralische Kontext, in dem ein Rechtssystem gestaltet werden sollte, um nicht zu einer zynischen Karikatur seiner selbst zu werden, in diesem Fall offensichtlich fehlt.
Das bedeutet zweitens, dass wohl auch gewisse Verhältnismäßigkeiten innerhalb des Rechtssystems nicht stimmen. Ein trauriges Beispiel, und das passt zum Thema, ist der sogenannte Tierschützerprozess, in dem eine plötzlich geradezu entfesselte Justiz so lange mit sämtlichen verfügbaren Kanonen auf ein paar Spatzen geschossen hat, bis nur mehr ein paar Brösel übriggeblieben sind.
Über all das kann ein vernünftiger Mensch nur den Kopf schütteln.
Aber aller Wahrscheinlichkeit haben weder Richter noch Staatsanwalt, die dieses bizarre Urteil zu verantworten haben, eine Katze.